Stadt Paderborn: Sozialamt

Geschäftsstelle des Integrationsrates


Ansprechpersonen

Stefanie Laufkötter
Anita Schramm

Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn

Telefon: 05251 / 88-1643, 05251 / 88-2338
integrationsrat@paderborn.de

www.paderborn.de/integration

Öffnungs- / Angebotszeiten

Nach Vereinbarung

Tätigkeiten innerhalb der Flüchtlingshilfe
Ziele:
• Politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten
• Verbesserung der Schul- u. Berufserfolge von Migrantenkindern
• Begegnung und Dialog der Religionen und Kulturen
• Mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen
• Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation der Migrantinnen und Migranten
• Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen
• Integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen in den Kommunen
• Förderung der deutschen Sprachkenntnisse von Migrantinnen und Migranten

Besonderheiten und Anmerkungen

Siehe gesonderter Informationsflyer des Integrationsrates
oder www.paderborn.de/integration

Gewährung der Asylbewerber-Leistungen

Tätigkeiten innerhalb der Flüchtlingshilfe

Prüfung der Leistungsgewährung nach den Bestimmungen des AsylbLG bzw. SGB XII
Prüfung und ggf. Hilfegewährung aus den aktuellen Hilfestandards der Stadt Paderborn
Zielgruppe: Hilfesuchende aus den Rechtskreisen des AsylbLG, SGB XII, ggf. SGB II

Koordinierungsstelle für Inklusion und Integration

Tätigkeiten innerhalb der Flüchtlingshilfe

Herausgabe der Broschüre „Willkommen in Paderborn“ in leichter Sprache in Englisch, Französisch und Arabisch

Zielgruppe/Ziele

Die Koordinierungsstelle für Integration übernimmt die Moderation
und Geschäftsführung des gesamten Integrationsprozesses und dient
als Anlaufstelle für alle beteiligten Akteure. Sie sorgt für eine
Vernetzung innerhalb und außerhalb der Verwaltung und stellt die
Berichterstattung an die Politik und die Öffentlichkeit sicher.

Planung und Organisation im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Geflüchteten in Übergangsheimen

Tätigkeiten innerhalb der Flüchtlingshilfe

• Unterbringung von zugewiesenen Geflüchteten gem.
§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
• Planung und Organisation der Unterbringungen von zugewiesenen Asylsuchenden bzw. -bewerbern, Personen mit Asylfolgeanträgen sowie Spätaussiedlern
• Ausstattung der Übergangsheime
• Entwicklung vertraglicher Regelungen für Dienstleistungen in
Gruppenunterkünften (Betreuungs-, Sicherheits-, Cateringleistungen)