Seit dem 01.01.2019 ist in Paderborn das sogenannte „Fairticket“ eingeführt worden. Es ermöglicht u.a. Personen im Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Nutzung des ÖPNV zu vergünstigten Tarifen.
Nähere Infos u.a. hier: http://www.padersprinter.de/ticket/fairticket
Für die Nutzung ist es zunächst erforderlich, sich eine Kundenkarte zu holen. Für Personen im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II stehen dafür zum Beispiel das Kundencenter in der Rathenaustr. 28 in Paderborn sowie die jeweils zuständigen Leistungsabteilungen in den Liegenschaften im Kreis Paderborn zur Verfügung. Voraussetzung zur Aushändigung der Kundenkarte ist neben dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II das Vorlegen eines amtlichen Lichtbildausweises.
Mit der Kundenkarte kann dann das eigentliche „FairTicket“ in Bussen, an Fahrkartenautomaten oder anderen Verkaufsstellen erworben werden. Die Kundenkartennummer ist auf das Fairticket einzutragen. Es ist nicht übertragbar!
Das Fairticket ist nur gültig, wenn es vollständig vorgezeigt werden kann, mit:
– der Kundenkarte
– dem für den Monat erworbenen Fairticket
– einem amtlichen Lichtbildausweis